Verschiedene Käsesorten liegen auf einem Holzbrett neben Oliven.

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Käse

Quelle: Yevhenii Khil - Adobe Stock

Hier finden Sie Informationen zur Lagerung, Haltbarkeit und Resteverwertung von Käse. So reduzieren Sie ganz einfach Lebensmittelabfälle.

Lagerung

  • kühl (4 bis 6°C)
  • dunkel
  • in der mittleren Ebene des Kühlschranks

 

Tipp: Nicht offen neben Lebensmitteln mit starkem Eigengeruch lagern, da Käse leicht Fremdgerüche annimmt. Hartkäse am besten in Papier eingewickelt oder in einer Käsedose aufbewahren. Es sollten keine Brotkrümel am Käse haften, denn die im Brot enthaltene Hefe führt dazu, dass Käse schneller schimmelt.

Haltbarkeit

  • Weichkäse: 7 bis 10 Tage
  • Hartkäse: am Stück 2 bis 3 Wochen, aufgeschnitten bis zu 7 Tage

 

Lebensmittel sind häufig auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar. Testen Sie deshalb Aussehen, Geruch und Geschmack.

Tipp

Umgang mit Schimmel:  

  • Frischkäse, Käse in Scheiben sowie weicherer Käse, wie Camembert oder Brie, sollten bei Schimmelbefall vollständig entsorgt werden. In Weichkäse kann sich das Pilzmyzel eher in tiefere Schichten ausbreiten, zudem können giftige Pilzsubstanzen (wie die Mykotoxine) in den weichen Käse besser eindringen. Der gewünschte Edelschimmel bei Käse wie Roquefort, Gorgonzola oder Camembert ist dabei ausgenommen.

  • Bei Hartkäse ist leichter Schimmelbefall kein Grund für die Tonne: Je härter der Käse ist und je geringer der Wassergehalt ist, desto bedenkenloser kann der Schimmel bei Käse am Stück großzügig (0,7-1 cm) abgeschnitten werden. Die Oberfläche des Käses sollte dafür kaum nachgiebig und zusätzlich trocken sein. Dies gilt insbesondere für alle Hartkäsesorten (z. B. Emmentaler, Bergkäse, Cheddar, Greyerzer, Comté und Parmesan), kann aber beispielsweise auch bei länger gereiftem altem Gouda zutreffen.

  • Bei starkem Befall an mehr als einer Stelle sollte auch härterer Käse am Stück entsorgt werden. Das gilt auch, wenn feuchte Stellen sichtbar sind und der Käse weich wird.

  • Grundsätzlich gilt es, die eigenen Sinne in die Entscheidung mit einzubeziehen: Kann ein unangenehmer Geruch festgestellt werden, hat das Aussehen sich ungewöhnlich verändert oder ist eine ungewöhnliche oder schmierige Konsistenz erkennbar, sollte der Käse entsorgt werden.

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