Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.zugutfuerdietonne.de/  veröffentlichten Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarungen mit den Anforderungen

Für die Seite liegt ein BITV-Testergebnis von Juli 2021 vor, auf dessen Basis Anpassungen vorgenommen wurden. Weitere Anpassungen sind ausstehend, und werden im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt. Die Einschränkungen betreffen insbesondere ältere Inhalte.

Folgende Punkte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte für Bilder: Stellenweise können Alterntaivtexte fehlen.
  • Auszeichnung von Links: Links sind nicht durchgehend mit sprechenden Titeln angelegt.
  • Videos: Einige Videos ohne Tonspur haben noch keine ausreichende textliche Alternative. Andere Videos benötigen eine Audiodeskription. Dies kann im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nicht für alle Videos nachgereicht werden.
  • Überschriften-Struktur: Nicht alle Seiten enthalten hierarchisch korrekte h-Strukturen.
  • PDF-Dokumente: Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten bzw. die Inhalte im HTML-Format einzustellen. Sollten Sie Inhalte aus älteren Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 28.11.22 überarbeitet.

Barriere melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unsere Hinweise auf der Seite „Barriere melden“.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de